FAQ
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BEREITS BEANTWORTET.
Einstellungsvoraussetzungen
Allgemein
Aufgrund logistischer und sicherheitsrelevanter Aspekte wird ab einer Größe von 1,95 m eine Einzelfallentscheidung getroffen. Die entsprechende Prüfung wird erst nach dem 3. Auswahltag veranlasst.
Als vorbestraft gilt, wer zu mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In diesem Fall ist eine Einstellung nicht möglich.
Bei geringeren Verurteilungen oder laufenden Verfahren ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Tätowierungen dürfen im Dienst nicht sichtbar sein und müssen zum Beispiel durch die Dienstkleidung abgedeckt werden. Darüber hinaus dürfen Tätowierungen nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen und keine sexuell diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motive darstellen. Das Vorhandensein von Tätowierungen führt in jedem Fall zu einer Einzelfallprüfung. Dazu sind am 3. Auswahltag Fotos der Tätowierung(en) mitzubringen, auf welchen diese vollständig und anatomisch eindeutig zuordenbar zu erkennen sind.
Ja. Als Schwimmnachweis ist ein Nachweis in Form des sogenannten „Deutschen Schwimmpasses“ (ab 18 Jahre) oder des „Deutschen Jugendschwimmpasses“ (unter 18 Jahre) in Bronze erforderlich. Alternativ ist ein Rettungsschwimmpass oder eine Normabnahme des Deutschen Sportabzeichens in einer der Schwimmnormen ausreichend.
Nein, es gibt keinen NC. Ob du für den Polizeiberuf geeignet bist, testen wir in unserem Auswahlverfahren. Der für die jeweilige Laufbahn geforderte Bildungsabschluss muss spätestens am Einstellungstag vorliegen.
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern die korrekte Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau der 10. Klasse einer Oberschule des Freistaates Sachsen.
Berufsabschlüsse erkennen wir nur an, wenn das Prüfungszeugnis der zuständigen Handwerks- oder Handelskammer vorliegt.
Für die Ausbildung (LG 1.2) muss die Fahrerlaubnisklasse B zwei Wochen vor der Laufbahnprüfung (findet ca. zwei Jahre nach Ausbildungsbeginn statt) vorliegen. Für das Studium (LG 2.1) muss die Fahrerlaubnisklasse B spätestens zwei Wochen vor Studienbeginn vorliegen. Die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis werden von der Polizei Sachsen nicht übernommen. Ein Automatik-Führerschein (Schlüsselzahl 78 in der Fahrerlaubnis) reicht nicht aus.
Ausbildung
Du benötigst den Nachweis über einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit anschließender mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Alternativ kannst du uns auch einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. An einer Ausbildung interessierte Abiturienten können sich auch mit einem Versetzungszeugnis der 10. zur 11. Klasse bewerben.
Bitte prüfe vorab, ob in deinem Bundesland dieses Zeugnis einem Realschulabschluss entspricht. Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen. Bitte reiche keine Halbjahreszeugnisse oder Zwischenzeugnisse ein.
Das Vorhandensein des benötigten Schulabschlusses ist noch keine Voraussetzung, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Sofern du dich noch in der Schulausbildung befindest, kannst du vorbehaltlich am Auswahlverfahren teilnehmen. Deinen Schulabschluss musst du dann vor der Einstellung vorlegen.
Wir möchten die bestmögliche Polizeiausbildung anbieten! Deshalb wird ab dem Jahrgang 2024 die Ausbildungsdauer auf insgesamt drei Jahre verlängert. Sechs Monate mehr an unseren Polizeifachschulen – denn unser Beruf wird immer vielseitiger und auch komplexer. Das zeigt sich etwa bei der Digitalisierung oder unserer modernen Einsatztechnik. Auch die Themen Demokratie, Rollen- und Rechtsverständnis stehen auf dem Plan.
Theorie und Praxis werden in der umfangreicheren Ausbildung damit noch stärker miteinander verbunden: Auch dank intensivem Training sind unsere jungen Kolleginnen und Kollegen »ready« für den anspruchsvollen Polizeialltag.
Die verlängerte Ausbildung ist Teil einer Studien- und Ausbildungsreform der sächsischen Polizei. Bei der wurden zuvor auch Absolventinnen, Absolventen, Lehrende sowie die Dienststellen befragt. Für unseren gut ausgebildeten Nachwuchs investieren wir viel Kraft – so stärken wir gemeinsam die Polizeiausbildung in Sachsen und erhöhen deren Qualität!
Studium
Du benötigst einen Nachweis über den Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife oder über den Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Fachwirt) oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss (siehe auch § 17 Absatz 3 SächsHSFG). Dieser Nachweis muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen.
Solange das Fachabitur die Berechtigung zum Studium an einer deutschen Fachhochschule ermöglicht, ist die Teilnahme möglich.
Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf verfügen, können zu einem Studium im Sinne des § 17 Absatz 5 SächsHSFG zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund ist also eine Bewerbung auch ohne Abitur möglich. Zusätzlich muss aber vor der Teilnahme am Auswahlverfahren ein Beratungsgespräch an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchgeführt werden. Die Einladung zum Beratungsgespräch erhältst du von uns per E-Mail, nachdem du dich im Online-Bewerbungsportal registriert hast.
In diesem Fall ist nur eine Bewerbung für eine Ausbildung (LG 1.2) möglich. Ein Aufstieg in die 2.1 nach Abschluss der Ausbildung ist nicht möglich.
Sofern du bereits über eine abgeschlossene Laufbahnausbildung der LG 1.2 Pol (ehem. mittlerer Dienst) verfügst, kannst du dich für das Studium (LG 2.1) bewerben. Eine erneute Ausbildung in der bereits vorhandenen Laufbahn ist nicht möglich.
Ein abgeschlossenes Studium in der LG 2.1 schließt eine Bewerbung für eine Ausbildung oder ein erneutes Studium aus.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist der benötigte Schulabschluss zunächst nicht notwendig. Befindest du dich momentan in der Schulausbildung, kannst du vorbehaltlich am Auswahlverfahren teilnehmen. Deinen Schulabschluss musst du dann vor der Einstellung vorlegen.
Nein. Bei dem Studium zum Polizeikommissar (m/w/d) handelt es sich um einen eigenständigen Bachelor-Studiengang. Es können keine Credit Points (ECTS-Punkte) anderer Studiengänge angerechnet werden.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Allgemein
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums hast du im Laufe deines Berufslebens viele Möglichkeiten, dich je nach freien Stellen und deinen Fähigkeiten für eine Spezialisierung oder Verwendung in Fachdiensten zu bewerben.
Solange du die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst, kannst du dich auch erneut bei uns bewerben.
Eine Bewerbung ist möglich, wenn du noch nicht über eine Laufbahnbefähigung verfügst.
Bitte nimm zur Abstimmung geeigneter Möglichkeiten zeitnah Kontakt mit unserem Auswahlteam auf.
Die Zusendung des Links zur Terminbuchung kann abhängig vom Zeitpunkt durchaus mehrere Tage bis Wochen dauern.
Bitte klicke erneut auf den Link zum Vortest, welchen du vorab per E-Mail erhalten hast.
Termine werden dir in Blöcken zur Auswahl gestellt. Diese kannst du im Rahmen der Kapazitäten frei wählen und ändern. Umbuchungen über die zur Verfügung gestellten Termine hinaus sind nur im begründeten Ausnahmefall nach Absprache mit dem Auswahlteam möglich.
Sollte eine Umbuchung in unserem Bewerbungssystem nicht mehr möglich sein, kontaktiere bitte umgehend unser Auswahlteam.
Ist deine Teilnahme bereits im Vorfeld unsicher, prüfe bitte selbstständig, ob ein anderer Termin für dich buchbar ist. Nutze dazu einfach den Link für die jeweilige Termineinladung. Ist kein freier Termin mehr vorhanden, kontaktiere bitte unser Auswahlteam per E-Mail (auswahlteam@polizei.sachsen.de). Bei kurzfristigen Erkrankungen melde dich bitte telefonisch oder per E-Mail (Auswahlteam) und reiche anschließend eine Kopie der Krankschreibung ein. Taggleiche Absagen ohne Erkrankung oder triftigen Grund führen in der Regel zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Nach der Aufforderung zur Terminbuchung erhältst du eine Erinnerungs-E-Mail mit einer erneuten Fristsetzung. Hältst du auch diese Frist nicht ein, so führt dies zu einem Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. Solltest du dennoch Interesse an der Durchführung des Auswahlverfahrens haben, dann nimm bitte Kontakt zu unserem Auswahlteam auf.
Nein, es können keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Bitte teile den Mitarbeitern des Auswahlteams rechtzeitig am entsprechenden Auswahltag mit, dass du eine Bestätigung benötigst. Du erhältst dann einen entsprechenden Nachweis.
Einschlägige Fachliteratur oder Recherchen im Internet helfen dir insbesondere für die Vorbereitung auf den computergestützten Fähigkeitstest. Zur Vorbereitung auf das Diktat (Bestandteil des computergestützten Fähigkeitstestes) und den Sporttest findest du hier Tipps und Übungsmaterial.
Um das Auswahlverfahren erfolgreich abzuschließen, musst du alle Testteile (Fähigkeitstest, Sporttest, Gruppengespräch sowie Einzelinterview) bestehen und als polizeidiensttauglich eingestuft werden. Abgesehen vom Sporttest, für den es bei Nichtbestehen eine Wiederholungsmöglichkeit gibt, führt ein nicht bestandener Test grundsätzlich zum Ausscheiden aus dem laufenden Auswahlverfahren.
In Anwendung des durchlässigen Auswahlverfahrens besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber auf das Studium (LG 2.1) die Möglichkeit, in die Ausbildung (LG 1.2) zu wechseln.
Im aktuell laufenden Auswahlverfahren können in so einem Fall nur Punkte vom 2. Auswahltag (aus dem Auswahlverfahren des Vorjahres) mitgenommen werden, da der Sporttest (Tag 1) wieder in vollem Umfang stattfindet.
Wenn du Teile des Auswahlverfahrens nicht mit der für das Studium geforderten Bewertung bestehst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in das Auswahlverfahren für die Ausbildung wechseln.
Das Angebot eines Wechsels kann sowohl direkt nach dem Fähigkeitstest, dem Gruppengespräch oder dem Einzelinterview erfolgen. Reicht dein Punktwert nach dem bestandenen Auswahlverfahren voraussichtlich nicht für eine Einstellungszusage zum Studium aus, besteht ebenfalls die Möglichkeit, für die Ausbildung berücksichtigt zu werden. Den Sporttest musst du auch bei einem Laufbahnwechsel bestanden haben.
1. Auswahltag
Bitte bringe die Terminbestätigung (ausgedruckte E-Mail) und ein gültiges Personaldokument mit. Beachte insbesondere die Hinweise auf der Terminbuchungsseite.
Minderjährige müssen unbedingt die unterschriebene Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters (z.B. Eltern) mitbringen. Ohne diese ist die Teilnahme am Auswahlverfahren, insbesondere am Sporttest, nicht möglich.
Fähigkeitstest
Für den Fähigkeitstest benötigst du keine Hilfsmittel, Schreibgeräte oder Ähnliches.
Sporttest
Bringe bitte Sportbekleidung, Sportschuhe und Duschutensilien mit. Das Tragen von Schmuck oder Uhren ist während des Sporttestes nicht gestattet. Zwischen Fähigkeitstest und Sporttest bekommst du ausreichend Zeit zum Umziehen. Beachte bitte, dass der Ausdauerlauf nicht unter Stadionbedingungen durchgeführt wird. Es wird eine 400m-Runde um die Sporthalle gelaufen. Außer bei besonders widrigen Wetterverhältnissen (z.B. extreme Hitze, Sturm, Glatteis) findet der Sporttest immer statt.
Dann erhältst du eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit für den Sporttest in einem Zeitraum von vier bis acht Wochen nach dem ersten Termin. Bei der Wiederholung des Sporttestes werden allerdings in allen Disziplinen nur die Mindestanforderungen gewertet. Bestehst du den Test beim zweiten Mal auch nicht, führt dies zum Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren.
Wenn du über eine kurzfristige Sportbefreiung verfügst, kannst du trotzdem am Fähigkeitstest des 1. Auswahltages teilnehmen. Für die Abnahme des Sporttestes musst du jedoch einen gesonderten Termin buchen. Andernfalls nimm bitte Kontakt zu unserem Auswahlteam auf.
2. Auswahltag
Bitte bring die Terminbestätigung (ausgedruckte E-Mail), alle erforderlichen Dokumente und ein gültiges Personaldokument mit. Beachte insbesondere die Hinweise auf der Terminbuchungsseite.
Schwimmpässe und Bewerbungsschreiben sind unterschrieben vorzulegen. Deinen Lebenslauf musst du nicht unterschreiben.
Wenn du die Originale mit dir führst, dann genügen uns einfache Kopien. Alternativ kannst du uns auch beglaubigte Kopien mitbringen.
Hinweise: Krankenkassen sind nicht berechtigt, Kopien zu beglaubigen! Ausfertigungen von Geburtsurkunden erhältst du nur bei dem Standesamt der Stadt, in der du geboren wurdest.
Bitte bemühe dich, die Unterlagen möglichst vollständig vorzulegen. Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), welche erst nach dem 2. Auswahltag zur Verfügung stehen, sendest du dem Auswahlteam bitte auf postalischem Weg schnellstmöglich als beglaubigte Kopie zu.
Nein, es sind von allen Unterlagen auch Kopien mitzubringen. Beim Auswahlteam kannst du keine Kopien anfertigen.
Ausländische Abschlüsse/Zeugnisse, Geburtsurkunden usw. müssen zur Anerkennung ins Deutsche übersetzt werden, bevor diese dem Auswahlteam vorgelegt werden.
Von Angestellten im öffentlichen Dienst (auch Soldaten auf Zeit) benötigt das Auswahlteam ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte. Bitte halte dazu die Angaben über die Adresse deiner personalaktenführenden Stelle bereit.
3. Auswahltag
Wenn du dir bereits vor der ärztlichen Auswahluntersuchung unsicher bist, kannst du deine Anfragen per E-Mail an auswahlteam@polizei.sachsen.de senden. Diese wird dann zur Prüfung an unseren Ärztlichen Dienst weitergeleitet. Für eine bessere Einschätzung und Beurteilung benötigen die Polizeiärzte aktuelle Facharztbefunde sowie eine telefonische Erreichbarkeit für auftretende Rückfragen. Bitte lies dir vorab unsere Hinweise durch.
Generell wird bei der ärztlichen Auswahluntersuchung nicht zwischen den verschiedenen Lasermethoden unterschieden. Auch die Augenwerte vor einem Eingriff sind von Bedeutung und eine Polizeidiensttauglichkeit kann auch trotz operativer Korrektur der Sehschwäche nicht garantiert werden. Zwischen der Laser-Operation und der ärztlichen Auswahluntersuchung müssen mindestens sechs Monate liegen.
Abgesehen von Augenoperationen muss mindestens ein Jahr zwischen einer erfolgten Operation und der ärztlichen Auswahluntersuchung liegen.
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen für die ärztliche Auswahluntersuchung erhältst du mit der Terminbuchung für den 3. Auswahltag per E-Mail.
Einstellungszusage/Rangfolgeliste
Am Ende des 1. und 2. Auswahltages erhältst du anhand deiner Ergebnisse eine Prognose und wirst von uns zu allen Möglichkeiten beraten. Nach dem 2. Auswahltag erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail einen Link zu einer persönlichen Auswertungsseite. Darin kannst du tagesaktuell deine Platzierung einsehen. Die Platzierung innerhalb der Rangfolgeliste kann sich aufgrund von Absagen oder untauglichen Bewerberinnen und Bewerbern bis zum Einstellungstag verändern.
Wenn dein Ranglistenplatz innerhalb des Einstellungskorridors liegt, du alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast und polizeidiensttauglich bist, erhältst du deine Einstellungszusage. Das Auswahlteam bemüht sich, die Einstellungszusagen so schnell wie möglich, allerdings nicht vor Abschluss des 2. Auswahltages, zu versenden. Voraussichtlich im April des Einstellungsjahres wird mit der Versendung der Zusagen begonnen.
Das ist möglich, wenn du uns im Laufe des Auswahlverfahrens mitgeteilt hast, dass du für eine Ausbildung berücksichtigt werden möchtest. Dein Punktwert wird dann mit entsprechender Umrechnung in die Rangfolgeliste für die Ausbildung aufgenommen.
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn wir dich aufgrund des erreichten Punktwertes nicht einstellen können, kannst du entscheiden, ob dein gesamtes Ergebnis in das Folgejahr übernommen werden soll.
Alternativ kannst du das Ergebnis des 1. oder 2. Auswahltages in das nächste Auswahlverfahren übernehmen und den anderen Testbestandteil wiederholen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn du mit einem Ergebnis der Auswahltage unzufrieden bist und deine Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz im nächsten Jahr erhöhen möchtest.
Sonstige Fragen
Wende dich dafür bitte an deine Personalabteilung. In der Regel benötigst du dafür einen Tauschpartner.
Verfügst du bereits über eine abgeschlossene Laufbahnausbildung der LG 1.2 Pol (ehem. mittlerer Dienst), steht dir die Bewerbung für das Studium (LG 2.1) offen.
Du kannst am Auswahlverfahren für das Studium (LG 2.1) auch teilnehmen, wenn du dich bereits in der Ausbildung (LG 1.2) befindest.
Weiterhin kannst du dich nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung im Rahmen der Aufstiegsausbildung für ein verkürztes Studium (24 statt 36 Monate Studiendauer) qualifizieren. Das ist grundsätzlich frühestens sechs Jahre nach Ausbildungsende möglich. Voraussetzungen sind überdurchschnittliche Leistungen in der LG 1.2 sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem internen Auswahlverfahren. Die Aufstiegsausbildung wird auch an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchgeführt.
Ein Master-Studium lässt sich nicht direkt an den Bachelorabschluss anschließen. Bei mehrjähriger überdurchschnittlicher Leistung in der LG 2.1 und der erfolgreichen Teilnahme an einem internen Auswahlverfahren ist eine Qualifizierung für die LG 2.2 möglich. Der Weg dorthin führt über ein zweijähriges Master-Studium, welches an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster durchgeführt wird.
Nein. Als Polizeivollzugsbeamter erhält man im Freistaat Sachsen freie Heilfürsorge. Der Leistungsumfang entspricht weitestgehend dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Entscheidend ist die erzielte Leistung im Auswahlverfahren. Zudem erfasst unser Auswahlteam die Wunschrangfolge (drei Polizeifachschulen) und berücksichtigt soziale Aspekte (z.B. die Pflege von Angehörigen sowie die Betreuung im Haushalt lebender Kinder unter 14 Jahren). Dabei kann leider nicht immer jeder Wunsch nach einer speziellen Polizeifachschule berücksichtigt werden.
An den Polizeifachschulen für die Ausbildung stehen keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Beim Studium steht erst ab dem zweiten Studienjahr in Rothenburg/O.L. eine Übernachtungsmöglichkeit an der Hochschule der Polizei Sachsen zur Verfügung. Im Grundstudium müssen sich die Studenten eigenständig um eine Wohnung oder Wohngemeinschaft bemühen.
Nein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein vorhandener Hochschulabschluss oder sonstige Qualifikationen werden bei dem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nein. Ein Quereinstieg ist nicht möglich. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss das Auswahlverfahren durchlaufen.
Parallel gibt es aber auch viele Möglichkeiten, in zivilen Berufen Karriere bei der Polizei Sachsen zu machen, zum Beispiel als IT-Experte, Ingenieur, Jurist oder Arzt.
In der Regel wirst du nach deiner Ausbildung in den Polizeirevieren der Polizeidirektionen oder den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Im Laufe deines Berufslebens kannst du dich für die Fach- und Spezialbereiche der sächsischen Polizei bewerben.
Über die Verteilung der Absolventen unmittelbar nach der Ausbildung/dem Studium wird in einem sogenannten Versetzungsverfahren entschieden. Hier können Wünsche, soweit möglich, berücksichtigt werden.
Praktikum
Ja, um einen Einblick in den Polizeiberuf zu erhalten, bietet die Polizei Sachsen Schüler- und Schülerferienpraktika sowie Berufsorientierungspraktika an.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten sind Praktika bei der Polizei nur zu den vorgegebenen Zeiträumen möglich. Als Alternative für Schüler bietet die Polizei daher Schülerferienpraktika an.
Einen Einblick in den Polizeiberuf erhältst du ausschließlich über unsere Schüler- und Schülerferienpraktika sowie Berufsorientierungspraktika.
Auf unser Auswahlverfahren hat ein Praktikum keine Auswirkungen.
Zivile Berufe
Nein. Es gibt viele Möglichkeiten, in zivilen Berufen Karriere bei der Polizei Sachsen zu machen, zum Beispiel als IT-Experte, Ingenieur, Jurist oder Arzt.
Ja, wir bilden in den Berufen Kfz-Mechatroniker (m/w/d), IT-Systemelektroniker (m/w/d) und Fachinformatiker (m/w/d) auch selbst aus. Genaueres erfährst du auf unserer Info-Seite oder auf unserem Stellenportal.
Je nach Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich. Das Polizeiverwaltungsamt bildet aber auch aus.
Du kannst dich bei uns online oder schriftlich bewerben. Online-Bewerbungen können von uns deutlich schneller bearbeitet werden als Bewerbungen, die über den Postweg oder per E-Mail eingehen. Somit erhältst du eine schnellere Rückmeldung und sparst Material- und Versandkosten.
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen findest du hier.
Um deine Bewerbung online an uns zu senden, musst du dich vorher kurz in unserem Bewerbungsportal registrieren (über den Button »Jetzt bewerben«). Für das Ausfüllen des Formulars für die Online-Bewerbung brauchst du nur wenige Minuten. Halte dazu am besten die Dokumente bereit, dann geht es noch schneller.
Für das Ausfüllen des Formulars für die Online-Bewerbung brauchst du nur wenige Minuten. Halte dazu am besten die Dokumente bereit, dann geht es noch schneller. Deine Bewerbung sollte ein Anschreiben, deinen Lebenslauf und weitere relevante Unterlagen wie z. B. Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse sowie Zertifikate enthalten.
Übrigens bietet nicht nur das Polizeiverwaltungsamt zivile Stellenangebote, auch in verschiedenen Polizeidirektionen oder weiteren polizeilichen Einrichtungen suchen wir immer wieder neue Kolleginnen und Kollegen. Gerne kannst du dich auf mehrere Ausschreibungen bewerben.
Mehr zu unseren Stellenangeboten findest du im Bewerbungsportal.
Unser Sachbearbeiter Personal beziehungsweise unsere Sachbearbeiterin Personal sieht sich deine Bewerbungsunterlagen an und prüft sie. Wenn alles passt, werden sie an die Fachabteilung weitergeleitet.
In jeder Stellenausschreibung findest du auf der rechten Seite eine Übersicht, in der auch die Bewerbungsfrist steht. Bis zu diesem Datum sollte deine Bewerbung bei uns eingegangen sein.
Leider können wir die anfallenden Reisekosten nicht übernehmen.
Keine Antwort gefunden?
Du erreichst uns unter der Bewerberhotline 0341 5855-5855 oder einfach per Email an auswahlteam@polizei.sachsen.de. Neben den Mitarbeitern des Auswahlteams sind auch die Berufsberater der Polizeidirektionen deine Ansprechpartner rund um den Polizeiberuf. Gern können wir uns auch auf Veranstaltungen persönlich austauschen oder einen Termin vereinbaren.